Arbeitnehmer zahlen automatisch Lohnsteuer – aber das bedeutet nicht, dass sie das Finanzamt nicht um erstattungsfähige Beträge bringen können. Mit der jährlichen Steuererklärung holen sich Arbeitnehmer im Schnitt über 1.000 € zurück. Diese 15 Tipps zeigen dir, wo das Geld steckt.
1. Werbungskosten maximieren
Werbungskosten sind Ausgaben, die du für deine berufliche Tätigkeit hast. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € – auch ohne Belege. Erst wenn deine echten Werbungskosten höher sind, lohnt der Einzelnachweis.
| Werbungskosten | Betrag / Regelung |
|---|---|
| Pendlerpauschale | 0,38 €/km (ab dem 21. km) × Arbeitstage × einfache Entfernung |
| Homeoffice-Pauschale | 6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr |
| Arbeitsmittel | Laptop, Drucker, Schreibtisch, Arbeitskleidung mit Belegen |
| Fortbildungen | Kursgebühren, Fachliteratur, Prüfungsgebühren |
| Gewerkschaftsbeiträge | Vollständig absetzbar |
| Doppelte Haushaltsführung | Bis 1.000 €/Monat für Unterkunft am Arbeitsort |
Pendlerpauschale berechnen – wie viel du absetzen kannst → · Homeoffice-Pauschale berechnen →
2. Sonderausgaben nutzen
Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen, sind aber von den Werbungskosten zu unterscheiden – sie haben keinen direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit.
Bis zu 2.100 € pro Jahr (inklusive Zulagen) als Sonderausgaben abziehbar. Wer riestert, bekommt über die Steuererklärung ggf. weitere Steuervorteile.
Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar. Spendenquittung aufbewahren.
Die gezahlte Kirchensteuer ist vollständig als Sonderausgabe absetzbar.
Beiträge zur Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung sind vollständig absetzbar – das gilt auch für Zusatzversicherungen.
3. Außergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten, Pflegekosten und andere außergewöhnliche Belastungen können steuerlich geltend gemacht werden – aber nur, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese berechnet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl und beträgt grob 1–7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
- Krankheitskosten: Selbstbeteiligung, Zuzahlungen, nicht erstattete Medikamente
- Sehhilfen, Zahnersatz, Hörgeräte (nicht durch Kasse erstattet)
- Pflegekosten für sich oder Angehörige
- Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige (bis 11.784 € / Jahr)
4. Handwerkerleistungen absetzen
20 % der Arbeitskosten (nicht der Materialkosten!) von Handwerkerrechnungen im Haushalt kannst du direkt von der Steuerschuld abziehen – maximal 1.200 € pro Jahr.
- Gilt für: Malerarbeiten, Heizungsreparatur, Dachdeckerarbeiten, Gartenpflege durch Betrieb
- Nicht gilt für: Neubaumaßnahmen, Materialkosten
- Wichtig: Rechnung muss vorliegen und per Überweisung bezahlt werden (kein Barzahlung!)
5. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Ähnlich wie bei Handwerkerleistungen: Für haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzhilfe, Gärtner, Pflegedienst im Haushalt) kannst du 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr, von der Steuer abziehen.
Kombiniert mit den Handwerkerleistungen ergibt das ein Gesamtpotenzial von bis zu 5.200 € Steuerermäßigung pro Jahr – direkt von der Steuerschuld, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.
6. Steuerklasse optimieren
Verheiratete können zwischen den Kombinationen IV/IV und III/V wählen. Steuerklasse III hat den niedrigsten Lohnsteuerabzug, V den höchsten.
| Kombination | Wann sinnvoll | Nachzahlung? |
|---|---|---|
| IV / IV | Ähnlich hohes Einkommen | Selten |
| III / V | Ein Partner verdient deutlich mehr | Oft Nachzahlung für Klasse-V-Partner |
| IV / IV mit Faktor | Genaue Vorabverteilung | Kaum Nachzahlung |
7. Verluste aus Kapitalanlagen nutzen
Wer in einem Jahr ETF-Anteile mit Verlust verkauft, kann diesen Verlust mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen und so Steuern sparen. Die Broker führen dafür automatisch einen Verlustverrechnungstopf.
- Verluste aus ETFs können mit Gewinnen aus ETFs oder Aktien verrechnet werden
- Nicht verrechnete Verluste werden automatisch ins nächste Jahr übertragen
- Jahressteuerbescheinigung vom Broker anfordern und in die Steuererklärung eintragen
- Bei mehreren Depots: Verlustverrechnungstöpfe können nicht automatisch zusammengeführt werden – du musst sie in der Steuererklärung manuell verrechnen
Kapitalertragsteuer berechnen – wann und wie viel du sparst →
8. Die wichtigsten Fristen
Wer zur Abgabe verpflichtet ist (z. B. Selbstständige, Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften über 410 €), muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Bei Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann freiwillig bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen. 2026 kannst du also noch Steuererklärungen für 2022 bis 2025 einreichen.
2 Jahre Aufbewahrungsfrist für private Unterlagen. Bei selbstständiger Tätigkeit: 10 Jahre. Scanne Quittungen ein – das Original verblasst oft.
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In den meisten Fällen ja. Laut Statistischem Bundesamt erhalten Arbeitnehmer im Durchschnitt über 1.000 € Steuererstattung pro Jahr zurück. Besonders lohnenswert ist sie bei Pendlern, Homeoffice-Arbeit, hohen Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 pauschal 1.230 € und wird automatisch vom Finanzamt abgezogen – ohne Belege. Erst wenn deine tatsächlichen Werbungskosten (Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel etc.) höher sind, lohnt sich der Einzelnachweis.
Pflichtveranlagung: 31. Juli des Folgejahres (bei Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres). Freiwillige Abgabe: Bis zu 4 Jahre rückwirkend. Eine freiwillige Steuererklärung für 2023 kannst du also noch bis zum 31.12.2026 abgeben.
Ja. Verluste aus Aktien-ETFs können mit Gewinnen aus Aktien-ETFs oder Einzelaktien verrechnet werden (Verlustverrechnungstopf). Nicht verbrauchte Verluste werden vom Broker ins nächste Jahr übertragen. Durch gezielten Verkauf mit Verlust lässt sich die Steuerlast im selben Jahr reduzieren.