Steuern8 Min. Lesedauer · Januar 2026

15 Steuertipps 2026: So sparst du als Arbeitnehmer legal Steuern

Steuern sparen 2026: 15 legale Steuertipps für Arbeitnehmer – Werbungskosten, Homeoffice, Sonderausgaben und mehr. Wie hoch ist deine mögliche Steuererstattung?


Arbeitnehmer zahlen automatisch Lohnsteuer – aber das bedeutet nicht, dass sie das Finanzamt nicht um erstattungsfähige Beträge bringen können. Mit der jährlichen Steuererklärung holen sich Arbeitnehmer im Schnitt über 1.000 € zurück. Diese 15 Tipps zeigen dir, wo das Geld steckt.

1. Werbungskosten maximieren

Werbungskosten sind Ausgaben, die du für deine berufliche Tätigkeit hast. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € – auch ohne Belege. Erst wenn deine echten Werbungskosten höher sind, lohnt der Einzelnachweis.

WerbungskostenBetrag / Regelung
Pendlerpauschale0,38 €/km (ab dem 21. km) × Arbeitstage × einfache Entfernung
Homeoffice-Pauschale6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr
ArbeitsmittelLaptop, Drucker, Schreibtisch, Arbeitskleidung mit Belegen
FortbildungenKursgebühren, Fachliteratur, Prüfungsgebühren
GewerkschaftsbeiträgeVollständig absetzbar
Doppelte HaushaltsführungBis 1.000 €/Monat für Unterkunft am Arbeitsort

Pendlerpauschale berechnen – wie viel du absetzen kannst → · Homeoffice-Pauschale berechnen →

2. Sonderausgaben nutzen

Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen, sind aber von den Werbungskosten zu unterscheiden – sie haben keinen direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit.

Riester-Beiträge

Bis zu 2.100 € pro Jahr (inklusive Zulagen) als Sonderausgaben abziehbar. Wer riestert, bekommt über die Steuererklärung ggf. weitere Steuervorteile.

Spenden

Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar. Spendenquittung aufbewahren.

Kirchensteuer

Die gezahlte Kirchensteuer ist vollständig als Sonderausgabe absetzbar.

Kranken- und Pflegeversicherung

Beiträge zur Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung sind vollständig absetzbar – das gilt auch für Zusatzversicherungen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten, Pflegekosten und andere außergewöhnliche Belastungen können steuerlich geltend gemacht werden – aber nur, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese berechnet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl und beträgt grob 1–7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.

  • Krankheitskosten: Selbstbeteiligung, Zuzahlungen, nicht erstattete Medikamente
  • Sehhilfen, Zahnersatz, Hörgeräte (nicht durch Kasse erstattet)
  • Pflegekosten für sich oder Angehörige
  • Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige (bis 11.784 € / Jahr)

4. Handwerkerleistungen absetzen

20 % der Arbeitskosten (nicht der Materialkosten!) von Handwerkerrechnungen im Haushalt kannst du direkt von der Steuerschuld abziehen – maximal 1.200 € pro Jahr.

  • Gilt für: Malerarbeiten, Heizungsreparatur, Dachdeckerarbeiten, Gartenpflege durch Betrieb
  • Nicht gilt für: Neubaumaßnahmen, Materialkosten
  • Wichtig: Rechnung muss vorliegen und per Überweisung bezahlt werden (kein Barzahlung!)

5. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Ähnlich wie bei Handwerkerleistungen: Für haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzhilfe, Gärtner, Pflegedienst im Haushalt) kannst du 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr, von der Steuer abziehen.

Kombiniert mit den Handwerkerleistungen ergibt das ein Gesamtpotenzial von bis zu 5.200 € Steuerermäßigung pro Jahr – direkt von der Steuerschuld, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.

6. Steuerklasse optimieren

Verheiratete können zwischen den Kombinationen IV/IV und III/V wählen. Steuerklasse III hat den niedrigsten Lohnsteuerabzug, V den höchsten.

KombinationWann sinnvollNachzahlung?
IV / IVÄhnlich hohes EinkommenSelten
III / VEin Partner verdient deutlich mehrOft Nachzahlung für Klasse-V-Partner
IV / IV mit FaktorGenaue VorabverteilungKaum Nachzahlung

7. Verluste aus Kapitalanlagen nutzen

Wer in einem Jahr ETF-Anteile mit Verlust verkauft, kann diesen Verlust mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen und so Steuern sparen. Die Broker führen dafür automatisch einen Verlustverrechnungstopf.

  • Verluste aus ETFs können mit Gewinnen aus ETFs oder Aktien verrechnet werden
  • Nicht verrechnete Verluste werden automatisch ins nächste Jahr übertragen
  • Jahressteuerbescheinigung vom Broker anfordern und in die Steuererklärung eintragen
  • Bei mehreren Depots: Verlustverrechnungstöpfe können nicht automatisch zusammengeführt werden – du musst sie in der Steuererklärung manuell verrechnen

Kapitalertragsteuer berechnen – wann und wie viel du sparst →

8. Die wichtigsten Fristen

31. Juli
Pflichtabgabe

Wer zur Abgabe verpflichtet ist (z. B. Selbstständige, Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften über 410 €), muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Bei Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

4 Jahre
Freiwillige Abgabe rückwirkend

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann freiwillig bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen. 2026 kannst du also noch Steuererklärungen für 2022 bis 2025 einreichen.

Immer
Belege aufbewahren

2 Jahre Aufbewahrungsfrist für private Unterlagen. Bei selbstständiger Tätigkeit: 10 Jahre. Scanne Quittungen ein – das Original verblasst oft.

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Häufige Fragen

Lohnt sich die Steuererklärung für Arbeitnehmer?

In den meisten Fällen ja. Laut Statistischem Bundesamt erhalten Arbeitnehmer im Durchschnitt über 1.000 € Steuererstattung pro Jahr zurück. Besonders lohnenswert ist sie bei Pendlern, Homeoffice-Arbeit, hohen Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen.

Was ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 pauschal 1.230 € und wird automatisch vom Finanzamt abgezogen – ohne Belege. Erst wenn deine tatsächlichen Werbungskosten (Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel etc.) höher sind, lohnt sich der Einzelnachweis.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Pflichtveranlagung: 31. Juli des Folgejahres (bei Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres). Freiwillige Abgabe: Bis zu 4 Jahre rückwirkend. Eine freiwillige Steuererklärung für 2023 kannst du also noch bis zum 31.12.2026 abgeben.

Kann ich Verluste aus ETF-Verkäufen steuerlich nutzen?

Ja. Verluste aus Aktien-ETFs können mit Gewinnen aus Aktien-ETFs oder Einzelaktien verrechnet werden (Verlustverrechnungstopf). Nicht verbrauchte Verluste werden vom Broker ins nächste Jahr übertragen. Durch gezielten Verkauf mit Verlust lässt sich die Steuerlast im selben Jahr reduzieren.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

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