Einkommensteuer-Rechner 2026

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Eingaben

€ / Jahr
Einkommensteuer 2026
9.501 €
Einkommensteuer9.501 €
Solidaritätszuschlag0 € (unter Freigrenze)
Gesamte Steuerlast9.501 €
Effektiver Steuersatz21.1 %
Grenzsteuersatz0.0 %

Steuerlast bei verschiedenen Einkommen

EinkommenEinkommensteuerEffektivsatz
20.000 €1.736 €8.7 %
30.000 €4.499 €15.0 %
40.000 €7.719 €19.3 %
45.000 €9.501 €21.1 %
60.000 €15.532 €25.9 %
80.000 €24.148 €30.2 %
100.000 €32.548 €32.5 %

Nur Einkommensteuer, ohne Soli und Kirchensteuer. Grundtarif.

Wie funktioniert die Einkommensteuer in Deutschland?

Die Einkommensteuer ist die wichtigste direkte Steuer für natürliche Personen in Deutschland. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) erhoben – das Bruttoeinkommen abzüglich aller Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben. Der Steuersatz ist progressiv: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz – aber nur auf den Teil des Einkommens, der die jeweilige Schwelle überschreitet.

Ab einem zvE von 11.784 € (Grundfreibetrag 2026) beginnt die Besteuerung mit einem Eingangssatz von 14 %. Dieser steigt progressiv bis auf 42 % (Spitzensteuersatz ab 66.760 €) bzw. 45 % (Reichensteuer ab 277.826 €). Wichtig: Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt nur für den Teil des Einkommens, der über 66.760 € liegt – nicht für das gesamte Einkommen.

Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz

Der Grenzsteuersatz (auch: Marginalrate) gibt an, wie viel Prozent du auf den nächsten verdienten Euro zahlst. Bei einem zvE von 45.000 € liegt er bei rund 33 %. Der Durchschnittssteuersatz zeigt dagegen, wie hoch die gesamte Steuerlast im Verhältnis zum Einkommen ist – er fällt immer niedriger aus als der Grenzsteuersatz. Beim Verhandeln über Gehaltserhöhungen ist der Grenzsteuersatz relevant: Von 1.000 € brutto mehr bleiben nur 670 € netto übrig.

So kannst du Steuern legal sparen

Das deutsche Steuerrecht bietet zahlreiche legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken:

Werbungskosten: Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr), Pendlerpauschale (0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km danach), Arbeitsmittel, Fortbildungskosten.

Sonderausgaben: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Rentenbeiträge, Kirchensteuer, Spenden bis 20 % des Einkommens.

Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten, Unterhaltsleistungen – jeweils nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung.

Freistellungsauftrag: 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr sind steuerfrei – unbedingt bei der Bank beantragen.

Riester-/Rürup-Rente: Beiträge zur geförderten Altersvorsorge können als Sonderausgaben abgezogen werden.

Einkommensteuer vs. Lohnsteuer

Viele Arbeitnehmer verwechseln Lohnsteuer und Einkommensteuer – dabei ist die Lohnsteuer lediglich eine monatliche Vorauszahlung auf die Jahreseinkommensteuer. Der Arbeitgeber führt sie automatisch ans Finanzamt ab. Mit der Einkommensteuererklärung erfolgt dann die endgültige Abrechnung: Wurden zu viel Lohnsteuern abgeführt (z.B. weil Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen), erstattet das Finanzamt den Differenzbetrag. Laut Statistischem Bundesamt erhalten Arbeitnehmer im Schnitt rund 1.000 € zurück – es lohnt sich fast immer, die Erklärung abzugeben.

Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für individuelle Steuerberatung. Stand: 2026.

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Häufige Fragen

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 11.784 €. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an. Er soll das Existenzminimum steuerfrei stellen und wird jährlich angepasst.
Pflicht besteht u.a. wenn du mehrere Arbeitgeber hattest, Nebeneinkünfte über 410 € erzielst, Kapitaleinkünfte ohne Abgeltungssteuer erhältst oder Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hast. Freiwillig lohnt sich die Erklärung fast immer – durchschnittlich erhalten Arbeitnehmer rund 1.000 € zurück.
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner halbiert, die Steuer auf diese Hälfte berechnet und dann verdoppelt. Da der Steuertarif progressiv ist, zahlen Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen insgesamt weniger Steuern. Der Vorteil ist umso größer, je unterschiedlicher die Einkommen sind.
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Die Einkommensteuer ist die Jahresschuld, die mit der Steuererklärung endgültig festgesetzt wird. Wurden zu viel Lohnsteuern abgeführt, gibt es eine Erstattung – waren es zu wenig, erfolgt eine Nachzahlung.