Einkommensteuer-Rechner 2026
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Eingaben
Steuerlast bei verschiedenen Einkommen
| Einkommen | Einkommensteuer | Effektivsatz |
|---|---|---|
| 20.000 € | 1.736 € | 8.7 % |
| 30.000 € | 4.499 € | 15.0 % |
| 40.000 € | 7.719 € | 19.3 % |
| 45.000 € ← | 9.501 € | 21.1 % |
| 60.000 € | 15.532 € | 25.9 % |
| 80.000 € | 24.148 € | 30.2 % |
| 100.000 € | 32.548 € | 32.5 % |
Nur Einkommensteuer, ohne Soli und Kirchensteuer. Grundtarif.
Wie funktioniert die Einkommensteuer in Deutschland?
Die Einkommensteuer ist die wichtigste direkte Steuer für natürliche Personen in Deutschland. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) erhoben – das Bruttoeinkommen abzüglich aller Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben. Der Steuersatz ist progressiv: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz – aber nur auf den Teil des Einkommens, der die jeweilige Schwelle überschreitet.
Ab einem zvE von 11.784 € (Grundfreibetrag 2026) beginnt die Besteuerung mit einem Eingangssatz von 14 %. Dieser steigt progressiv bis auf 42 % (Spitzensteuersatz ab 66.760 €) bzw. 45 % (Reichensteuer ab 277.826 €). Wichtig: Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt nur für den Teil des Einkommens, der über 66.760 € liegt – nicht für das gesamte Einkommen.
Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz
Der Grenzsteuersatz (auch: Marginalrate) gibt an, wie viel Prozent du auf den nächsten verdienten Euro zahlst. Bei einem zvE von 45.000 € liegt er bei rund 33 %. Der Durchschnittssteuersatz zeigt dagegen, wie hoch die gesamte Steuerlast im Verhältnis zum Einkommen ist – er fällt immer niedriger aus als der Grenzsteuersatz. Beim Verhandeln über Gehaltserhöhungen ist der Grenzsteuersatz relevant: Von 1.000 € brutto mehr bleiben nur 670 € netto übrig.
So kannst du Steuern legal sparen
Das deutsche Steuerrecht bietet zahlreiche legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken:
Werbungskosten: Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr), Pendlerpauschale (0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km danach), Arbeitsmittel, Fortbildungskosten.
Sonderausgaben: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Rentenbeiträge, Kirchensteuer, Spenden bis 20 % des Einkommens.
Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten, Unterhaltsleistungen – jeweils nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung.
Freistellungsauftrag: 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr sind steuerfrei – unbedingt bei der Bank beantragen.
Riester-/Rürup-Rente: Beiträge zur geförderten Altersvorsorge können als Sonderausgaben abgezogen werden.
Einkommensteuer vs. Lohnsteuer
Viele Arbeitnehmer verwechseln Lohnsteuer und Einkommensteuer – dabei ist die Lohnsteuer lediglich eine monatliche Vorauszahlung auf die Jahreseinkommensteuer. Der Arbeitgeber führt sie automatisch ans Finanzamt ab. Mit der Einkommensteuererklärung erfolgt dann die endgültige Abrechnung: Wurden zu viel Lohnsteuern abgeführt (z.B. weil Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen), erstattet das Finanzamt den Differenzbetrag. Laut Statistischem Bundesamt erhalten Arbeitnehmer im Schnitt rund 1.000 € zurück – es lohnt sich fast immer, die Erklärung abzugeben.
Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für individuelle Steuerberatung. Stand: 2026.
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