Homeoffice-Pauschale Rechner 2026
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Wichtig: Für Homeoffice-Tage kann keine Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Wähle für jeden Arbeitstag entweder Homeoffice-Pauschale oder Pendlerpauschale.
Eingaben
Optimale Aufteilung mit Pendlerpauschale
Pendlerpauschale: 15 km × 0,30 € je Bürotag. Jeder Arbeitstag wird entweder als Homeoffice- oder Pendlertag gezählt.
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Vereinfachungsregelung für Arbeitnehmer und Selbstständige, die von zuhause aus arbeiten. Pro Homeoffice-Tag können 6 € als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) geltend gemacht werden – ohne Belege, ohne Nachweis eines abgeschlossenen Arbeitszimmers. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 1.260 € (210 Tage × 6 €).
Seit 2023 wurde die Pauschale von 5 € auf 6 € pro Tag angehoben und ist dauerhaft ins Steuerrecht aufgenommen worden. Bis dahin war sie eine Corona-Sonderregelung. Heute profitieren Millionen Arbeitnehmer mit Homeoffice-Vereinbarung davon.
Homeoffice-Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer
Für ein häusliches Arbeitszimmer können die tatsächlichen anteiligen Raumkosten (Miete, Strom, Nebenkosten) abgesetzt werden – aber nur wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Diese Voraussetzung erfüllen die meisten Angestellten nicht.
Die Homeoffice-Pauschale ist dagegen ohne Einschränkungen nutzbar: kein abgeschlossenes Zimmer nötig, keine anteilige Flächenberechnung, keine Belege. Der Rechner zeigt dir automatisch, welche Variante in deinem Fall mehr Steuerersparnis bringt.
Homeoffice und Pendlerpauschale kombinieren
Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale schließen sich gegenseitig aus – aber nicht generell, sondern tagesweise. An einem Bürotag gilt die Pendlerpauschale (0,30 € je Entfernungskilometer für die ersten 20 km, danach 0,38 €), an einem Homeoffice-Tag die 6 €-Pauschale. Für viele Arbeitnehmer mit kurzem Arbeitsweg lohnen sich mehr Homeoffice-Tage steuerlich mehr. Bei langen Pendelwegen kann es umgekehrt sein.
So trägst du die Pauschale in der Steuererklärung ein
Die Homeoffice-Pauschale wird in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) unter den Werbungskosten eingetragen. In ELSTER oder einer Steuersoftware gibt es dafür ein eigenes Feld. Du trägst einfach die Anzahl der Homeoffice-Tage ein – den Rest berechnet das Finanzamt automatisch. Zusammen mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ergibt sich bei 210 Homeoffice-Tagen ein Werbungskosten-Abzug von insgesamt 2.490 €.
Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für individuelle Steuerberatung. Stand: 2026.
Steuererklärung mit Homeoffice-Abzug
Tragen Sie Ihre Homeoffice-Tage einfach in einer Steuersoftware ein und holen Sie sich die Erstattung zurück.
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