Homeoffice-Pauschale Rechner 2026

Kostenlos & DSGVO-konform

Wichtig: Für Homeoffice-Tage kann keine Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Wähle für jeden Arbeitstag entweder Homeoffice-Pauschale oder Pendlerpauschale.

Eingaben

Tage
Pauschale: 100 Tage × 6 € = 600 €
Tage
%
Ihre Homeoffice-Pauschale
600 €
Steuerersparnis180 €
Pro Monat15,00 €
Genutzte Tage100 von max. 210

Optimale Aufteilung mit Pendlerpauschale

km
Homeoffice: 100 Tage600 € Abzug
Bürotage: 120 Tage540 € Abzug
Kombinierte Steuerersparnis342 €

Pendlerpauschale: 15 km × 0,30 € je Bürotag. Jeder Arbeitstag wird entweder als Homeoffice- oder Pendlertag gezählt.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Vereinfachungsregelung für Arbeitnehmer und Selbstständige, die von zuhause aus arbeiten. Pro Homeoffice-Tag können 6 € als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) geltend gemacht werden – ohne Belege, ohne Nachweis eines abgeschlossenen Arbeitszimmers. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 1.260 € (210 Tage × 6 €).

Seit 2023 wurde die Pauschale von 5 € auf 6 € pro Tag angehoben und ist dauerhaft ins Steuerrecht aufgenommen worden. Bis dahin war sie eine Corona-Sonderregelung. Heute profitieren Millionen Arbeitnehmer mit Homeoffice-Vereinbarung davon.

Homeoffice-Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer

Für ein häusliches Arbeitszimmer können die tatsächlichen anteiligen Raumkosten (Miete, Strom, Nebenkosten) abgesetzt werden – aber nur wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Diese Voraussetzung erfüllen die meisten Angestellten nicht.

Die Homeoffice-Pauschale ist dagegen ohne Einschränkungen nutzbar: kein abgeschlossenes Zimmer nötig, keine anteilige Flächenberechnung, keine Belege. Der Rechner zeigt dir automatisch, welche Variante in deinem Fall mehr Steuerersparnis bringt.

Homeoffice und Pendlerpauschale kombinieren

Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale schließen sich gegenseitig aus – aber nicht generell, sondern tagesweise. An einem Bürotag gilt die Pendlerpauschale (0,30 € je Entfernungskilometer für die ersten 20 km, danach 0,38 €), an einem Homeoffice-Tag die 6 €-Pauschale. Für viele Arbeitnehmer mit kurzem Arbeitsweg lohnen sich mehr Homeoffice-Tage steuerlich mehr. Bei langen Pendelwegen kann es umgekehrt sein.

So trägst du die Pauschale in der Steuererklärung ein

Die Homeoffice-Pauschale wird in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) unter den Werbungskosten eingetragen. In ELSTER oder einer Steuersoftware gibt es dafür ein eigenes Feld. Du trägst einfach die Anzahl der Homeoffice-Tage ein – den Rest berechnet das Finanzamt automatisch. Zusammen mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ergibt sich bei 210 Homeoffice-Tagen ein Werbungskosten-Abzug von insgesamt 2.490 €.

Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für individuelle Steuerberatung. Stand: 2026.

Steuererklärung mit Homeoffice-Abzug

Tragen Sie Ihre Homeoffice-Tage einfach in einer Steuersoftware ein und holen Sie sich die Erstattung zurück.

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Häufige Fragen

Die Homeoffice-Pauschale gilt für maximal 210 Tage pro Jahr. Ab 2023 wurde der Satz auf 6 € pro Tag angehoben (vorher 5 €), das Maximum liegt daher bei 1.260 € jährlich. Jeder Tag muss tatsächlich ausschließlich im Homeoffice gearbeitet worden sein.
Für die Pauschale sind keine Belege erforderlich – du musst nur glaubhaft machen, dass du an den angegebenen Tagen tatsächlich von zuhause aus gearbeitet hast. Ein Arbeitgeber-Nachweis oder Kalendereinträge können helfen, müssen aber nicht eingereicht werden.
Ja, aber nicht für denselben Tag. An einem Homeoffice-Tag kannst du keine Pendlerpauschale geltend machen und umgekehrt. Du musst also für jeden Arbeitstag entscheiden: entweder Homeoffice-Pauschale (6 €) ODER Pendlerpauschale. Es lohnt sich, die Aufteilung zu optimieren.
Ja, die Homeoffice-Pauschale gilt auch für Selbstständige und Freiberufler. Sie wird als Betriebsausgabe abgezogen und mindert damit den Gewinn. Der maximale Abzug von 1.260 € (210 Tage × 6 €) gilt ebenso. Alternativ können Selbstständige ein häusliches Arbeitszimmer absetzen, wenn es den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt.