Urlaubsgeld-Rechner 2026

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10 %100 %
= 1.500 € Urlaubsgeld brutto

Ihr Urlaubsgeld netto

734 €
Netto-Auszahlung
Urlaubsgeld brutto1.500 €
Lohnsteuer-457 €
Solidaritätszuschlag-0 €
Sozialabgaben (AN)-309 €
Netto734 €

Vereinfachte Berechnung. Tatsächliche Abzüge können abweichen. Für eine genaue Berechnung wende dich an deinen Arbeitgeber oder Steuerberater.

Wussten Sie?

Urlaubsgeld ist kein gesetzlicher Anspruch – er muss im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart sein. Prüfe deine Unterlagen, bevor du mit einer Auszahlung rechnest.

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Was ist Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers zusätzlich zum regulären Gehalt – typischerweise vor der Urlaubssaison im Sommer. Anders als das Urlaubsentgelt (das reguläre Gehalt während des Urlaubs) ist das Urlaubsgeld eine Extraleistung, die du frei verwenden kannst. Die Höhe variiert stark: Viele Arbeitgeber zahlen 50–100 % eines Monatsgehalts, manche zahlen einen fixen Betrag.

Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dein Anspruch ergibt sich aus:

  • Deinem individuellen Arbeitsvertrag (explizite Regelung)
  • Einem für dich geltenden Tarifvertrag
  • Einer Betriebsvereinbarung
  • Einer betrieblichen Übung (drei Jahre lang regelmäßig erhalten – Vorsicht: rechtlich umstritten)

Laut einer Studie des Statistischen Bundesamts erhalten in Deutschland rund 43 % der Beschäftigten Urlaubsgeld. In tarifgebundenen Branchen ist die Quote deutlich höher.

Wie wird Urlaubsgeld versteuert?

Urlaubsgeld gilt steuerrechtlich als "sonstiger Bezug" und wird nach einem speziellen Verfahren besteuert: Das Finanzamt ermittelt zunächst die Jahressteuer ohne das Urlaubsgeld und anschließend die Jahressteuer mit dem Urlaubsgeld. Die Differenz ist die Lohnsteuer auf das Urlaubsgeld. In der Praxis bedeutet das: Urlaubsgeld wird in der Regel höher besteuert als normales Gehalt, weil es deinen durchschnittlichen Steuersatz des Jahres anhebt.

Tipp: Freistellungsauftrag

Urlaubsgeld ist Arbeitslohn, kein Kapitalertrag – der Sparerpauschbetrag gilt hier nicht. Für die optimale Steuergestaltung nutze unseren Einkommensteuer-Rechner.

Urlaubsgeld vs. Weihnachtsgeld

UrlaubsgeldWeihnachtsgeld
Gesetzlicher AnspruchNeinNein
Typischer ZeitpunktMai/JuniNovember/Dezember
Typische Höhe50–100 % Monatsgehalt50–100 % Monatsgehalt
BesteuerungAls sonstiger BezugAls sonstiger Bezug
RückzahlungsklauselMöglichMöglich

Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Nein. Im deutschen Arbeitsrecht gibt es kein gesetzliches Recht auf Urlaubsgeld. Der Anspruch entsteht nur durch einen individuellen Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Ohne eine solche Regelung besteht kein Anspruch – selbst wenn du bereits in Vorjahren Urlaubsgeld erhalten hast (kein "betrieblicher Übung"-Anspruch nach drei aufeinanderfolgenden Zahlungen).

Der Auszahlungszeitpunkt hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Häufig wird Urlaubsgeld im Mai oder Juni ausgezahlt – vor der Haupturlaubszeit im Sommer. Manche Arbeitgeber zahlen es auch zu einem fixen Datum wie dem 1. Juni oder mit dem Juligehalt.

Das hängt von der Vereinbarung ab. Viele Arbeits- oder Tarifverträge enthalten Rückzahlungsklauseln: Verlässt du das Unternehmen vor einem bestimmten Stichtag (z. B. vor dem 31. Oktober), musst du das Urlaubsgeld anteilig oder vollständig zurückzahlen. Solche Klauseln sind rechtlich zulässig, sofern der Rückzahlungszeitraum 6 Monate ab Auszahlung nicht überschreitet.

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers zusätzlich zum Lohn. Urlaubsabgeltung dagegen ist die gesetzlich vorgeschriebene Auszahlung von nicht genommenen Urlaubstagen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Urlaubsabgeltung ist also ein gesetzlicher Anspruch – Urlaubsgeld nicht.