Was ist der Freistellungsauftrag?
Kapitalerträge – also Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne – unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag. Die gute Nachricht: Bis zu einem Betrag von 1.000 € pro Jahr bleiben diese Erträge steuerfrei (Singles) bzw. 2.000 € für Verheiratete.
Damit das funktioniert, musst du deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen. Tust du das nicht, zieht die Bank automatisch die Steuer ab – auch dann, wenn du eigentlich gar nicht zahlen müsstest.
Wo und wie einrichten?
In der Regel geht das einfach im Online-Banking deiner Bank oder deines Brokers. Bei den meisten Anbietern findest du die Option unter „Depot" oder „Mein Konto" → „Freistellungsauftrag". Du gibst den Betrag ein, den du diesem Institut zuteilen möchtest, und bestätigst.
Melde dich im Online-Banking an
Suche nach „Freistellungsauftrag" oder „Steuer"
Trage den gewünschten Betrag ein
Bestätige mit deiner üblichen Authentifizierung
Wichtig: Der Freistellungsauftrag gilt ab dem Datum der Einrichtung und muss nicht jährlich erneuert werden – es sei denn, du möchtest den Betrag ändern.
Freistellungsauftrag aufteilen
Hast du mehrere Depots oder Konten bei verschiedenen Banken, kannst du den Gesamtbetrag aufteilen. Der Freibetrag von 1.000 € gilt für alle Banken und Broker zusammen – nicht pro Institut.
Beispiel für eine sinnvolle Aufteilung:
| Bank / Broker | Freistellungsbetrag |
|---|---|
| Trade Republic | 500 € |
| ING | 300 € |
| DKB | 200 € |
| Gesamt | 1.000 € |
Es ist wichtig, die Gesamtsumme im Blick zu behalten. Wer mehr als 1.000 € freistellt, begeht Steuerhinterziehung. Das Finanzamt gleicht die Daten jährlich über die Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen der Banken ab.
Was passiert, wenn du es vergisst?
Hast du keinen Freistellungsauftrag gestellt, zieht die Bank 25 % Abgeltungssteuer (plus Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) automatisch ab. Aber keine Panik: Du kannst zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückfordern – via Anlage KAP.
Das lohnt sich besonders, wenn deine gesamten Kapitalerträge unter 1.000 € lagen. In diesem Fall bekommst du die gesamte einbehaltene Abgeltungssteuer zurück. Die Anlage KAP kann bis zu 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden.
Günstigerprüfung – wenn dein Steuersatz unter 25 % liegt
Die Abgeltungssteuer gilt pauschal für alle. Wer aber einen persönlichen Einkommensteuersatz von unter 25 % hat – etwa weil das Einkommen gering ist oder im Rentenalter – kann sich die Differenz über die Günstigerprüfung zurückholen.
Das geht über Anlage KAP, Zeile 4 in der Steuererklärung. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob die Versteuerung zum persönlichen Steuersatz günstiger wäre als der pauschale 25 %-Satz. Ist das der Fall, wird die Differenz erstattet.
Besonders relevant ist das für: Studierende, Rentner mit kleiner Rente, Geringverdiener und Personen mit hohen Sonderausgaben.
Wie viel Steuer zahlst du wirklich?
Berechne deine genaue Steuerlast auf Kapitalerträge – inklusive Freistellungsauftrag, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Zum Kapitalertragsteuer-Rechner →Zusammenfassung: Das solltest du tun
- Freistellungsauftrag bei jedem Broker/jeder Bank einrichten
- Gesamtbetrag auf maximal 1.000 € (Singles) oder 2.000 € (Verheiratete) begrenzen
- Bei mehreren Depots den Betrag sinnvoll aufteilen
- Jährlich prüfen, ob der aufgeteilte Betrag noch passt
- Zu viel gezahlte Steuer über Anlage KAP zurückfordern