Steuern5 Min. Lesedauer · Januar 2026

Freistellungsauftrag 2026: So nutzt du die 1.000 € optimal

Freistellungsauftrag 2026: 1.000€ optimal nutzen & aufteilen. Wo einrichten, was passiert bei Überschreitung. Inkl. Günstigerprüfung erklärt.


Was ist der Freistellungsauftrag?

Kapitalerträge – also Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne – unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag. Die gute Nachricht: Bis zu einem Betrag von 1.000 € pro Jahr bleiben diese Erträge steuerfrei (Singles) bzw. 2.000 € für Verheiratete.

Damit das funktioniert, musst du deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen. Tust du das nicht, zieht die Bank automatisch die Steuer ab – auch dann, wenn du eigentlich gar nicht zahlen müsstest.

1.000 €
Freibetrag Singles
2.000 €
Freibetrag Verheiratete

Wo und wie einrichten?

In der Regel geht das einfach im Online-Banking deiner Bank oder deines Brokers. Bei den meisten Anbietern findest du die Option unter „Depot" oder „Mein Konto" → „Freistellungsauftrag". Du gibst den Betrag ein, den du diesem Institut zuteilen möchtest, und bestätigst.

1

Melde dich im Online-Banking an

2

Suche nach „Freistellungsauftrag" oder „Steuer"

3

Trage den gewünschten Betrag ein

4

Bestätige mit deiner üblichen Authentifizierung

Wichtig: Der Freistellungsauftrag gilt ab dem Datum der Einrichtung und muss nicht jährlich erneuert werden – es sei denn, du möchtest den Betrag ändern.

Freistellungsauftrag aufteilen

Hast du mehrere Depots oder Konten bei verschiedenen Banken, kannst du den Gesamtbetrag aufteilen. Der Freibetrag von 1.000 € gilt für alle Banken und Broker zusammen – nicht pro Institut.

Beispiel für eine sinnvolle Aufteilung:

Bank / BrokerFreistellungsbetrag
Trade Republic500 €
ING300 €
DKB200 €
Gesamt1.000 €

Es ist wichtig, die Gesamtsumme im Blick zu behalten. Wer mehr als 1.000 € freistellt, begeht Steuerhinterziehung. Das Finanzamt gleicht die Daten jährlich über die Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen der Banken ab.

Was passiert, wenn du es vergisst?

Hast du keinen Freistellungsauftrag gestellt, zieht die Bank 25 % Abgeltungssteuer (plus Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) automatisch ab. Aber keine Panik: Du kannst zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückfordern – via Anlage KAP.

Das lohnt sich besonders, wenn deine gesamten Kapitalerträge unter 1.000 € lagen. In diesem Fall bekommst du die gesamte einbehaltene Abgeltungssteuer zurück. Die Anlage KAP kann bis zu 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden.

Günstigerprüfung – wenn dein Steuersatz unter 25 % liegt

Die Abgeltungssteuer gilt pauschal für alle. Wer aber einen persönlichen Einkommensteuersatz von unter 25 % hat – etwa weil das Einkommen gering ist oder im Rentenalter – kann sich die Differenz über die Günstigerprüfung zurückholen.

Das geht über Anlage KAP, Zeile 4 in der Steuererklärung. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob die Versteuerung zum persönlichen Steuersatz günstiger wäre als der pauschale 25 %-Satz. Ist das der Fall, wird die Differenz erstattet.

Besonders relevant ist das für: Studierende, Rentner mit kleiner Rente, Geringverdiener und Personen mit hohen Sonderausgaben.

Wie viel Steuer zahlst du wirklich?

Berechne deine genaue Steuerlast auf Kapitalerträge – inklusive Freistellungsauftrag, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Zum Kapitalertragsteuer-Rechner →

Zusammenfassung: Das solltest du tun

  • Freistellungsauftrag bei jedem Broker/jeder Bank einrichten
  • Gesamtbetrag auf maximal 1.000 € (Singles) oder 2.000 € (Verheiratete) begrenzen
  • Bei mehreren Depots den Betrag sinnvoll aufteilen
  • Jährlich prüfen, ob der aufgeteilte Betrag noch passt
  • Zu viel gezahlte Steuer über Anlage KAP zurückfordern
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

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