Netto vs. Brutto: Was bleibt wirklich übrig?
Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, sieht dort das Bruttogehalt – den Betrag vor allen Abzügen. Was tatsächlich auf dem Konto landet, ist das Nettogehalt – nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (optional) und Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Sozialversicherungsbeiträge teilt sich der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber je zur Hälfte.2026 betragen sie insgesamt ca. 40 % des Bruttogehalts (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen). Als Arbeitnehmer trägst du etwa 20 % selbst:
| Abzug | Satz (AN-Anteil) | Beispiel bei 3.000 € brutto |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | ~7,3 % + Zusatzbeitrag | ~240 € |
| Pflegeversicherung | ~1,8 % (ohne Kinder: 2,1 %) | ~54 € |
| Rentenversicherung | 9,3 % | 279 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 39 € |
| Lohnsteuer + Soli | Steuertabelle | ~350–500 € |
Bei 3.000 € brutto und Steuerklasse I bleiben monatlich ca. 1.980–2.050 € netto. Die genaue Zahl hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und dem Bundesland ab.
Berechne dein genaues Nettogehalt
Der Netto-Brutto-Rechner zeigt dir nach Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuer, was wirklich bei dir ankommt.
Zum Netto-Brutto-Rechner →Steuern als Arbeitnehmer: So funktioniert das System
Deutschland hat ein progressives Steuersystem: Je mehr du verdienst, desto höher ist dein Grenzsteuersatz – also der Steuersatz, den du auf jeden zusätzlich verdienten Euro zahlst. Das klingt unfair, ist aber gerechter als ein Einheitssteuersatz.
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz | Durchschnittssteuersatz |
|---|---|---|
| bis 11.784 € (Grundfreibetrag) | 0 % | 0 % |
| 11.785 – 17.005 € | 14 – 24 % | ~5 % |
| 17.006 – 66.760 € | 24 – 42 % | ~20 % |
| 66.761 – 277.825 € | 42 % | ~32 % |
| über 277.826 € (Reichensteuer) | 45 % | ~40 % |
Wichtig: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 1.230 € und wird automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – auch ohne Nachweis. Nur wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt sich das Einzeln-Auflisten.
Weitere automatische Freibeträge: Der Grundfreibetrag von 11.784 € (2024) bzw. 12.084 € (2026) stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Jeder Arbeitnehmer profitiert davon automatisch über die Lohnsteuerformel.
Pendlerpauschale 2026
Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) ist einer der häufigsten und wertvollsten Steuerabzüge für Arbeitnehmer. Du kannst für jeden Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Pauschalbetrag absetzen – unabhängig davon, wie du fährst (Auto, Bus, Fahrrad, zu Fuß).
| Entfernung | Pauschale pro km | Beispiel (220 Arbeitstage) |
|---|---|---|
| 1. bis 20. km | 0,30 €/km | 20 km × 0,30 € × 220 = 1.320 € |
| ab dem 21. km | 0,38 €/km | +10 km × 0,38 € × 220 = 836 € |
Maximal absetzbar: 4.500 € pro Jahr (bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entfällt die Deckelung). Mit einem Arbeitsweg von 30 km einfach und 220 Arbeitstagen ergibt sich eine Pauschale von ca. 2.156 € – weit über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, also lohnt die Eintragung definitiv.
Berechnungsformel: Einfache Entfernung (km) × Pauschale × Arbeitstage. Nur die einfache Strecke zählt, nicht Hin- und Rückfahrt. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, nicht die tatsächlich gefahrene.
Pendlerpauschale berechnen
Trage einfach Entfernung und Arbeitstage ein – der Rechner berechnet deine Steuerersparnis für das gesamte Jahr.
Zum Pendlerpauschale-Rechner →Homeoffice-Pauschale 2026
Seit 2023 gilt die verbesserte Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, an dem du ausschließlich zu Hause gearbeitet hast – maximal 210 Tage pro Jahr, also bis zu 1.260 € jährlich.
Die Pauschale gilt auch ohne separates Arbeitszimmer. Du musst nur nachweisen können, dass du an diesen Tagen von zu Hause gearbeitet hast (z.B. Kalendereinträge, E-Mails). An Tagen, an denen du ins Büro gefahren bist, kannst du stattdessen die Pendlerpauschale geltend machen – aber nicht beides für denselben Tag.
Beispielrechnung Homeoffice
100 Homeoffice-Tage100 × 6 € = 600 €
150 Homeoffice-Tage150 × 6 € = 900 €
210 Homeoffice-Tage (Maximum)210 × 6 € = 1.260 €
Hast du ein dediziertes Arbeitszimmer (eigener Raum, der ausschließlich beruflich genutzt wird), kannst du statt der Homeoffice-Pauschale die tatsächlichen Raumkosten anteilig absetzen. Das lohnt sich besonders bei hohen Mieten oder großen Wohnungen.
Freistellungsauftrag: 1.000 € steuerfrei
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 %. Der Sparerpauschbetrag beläuft sich 2026 auf 1.000 € pro Person (2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare) – bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei.
Damit du den Pauschbetrag nutzen kannst, musst du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag stellen. Ohne diesen führt die Bank automatisch 25 % Abgeltungssteuer ab – selbst wenn deine Erträge unter 1.000 € liegen. Den zu viel gezahlten Betrag kannst du zwar über die Steuererklärung zurückholen, aber es ist unnötige Bürokratie.
Wichtig bei mehreren Banken: Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen (z.B. 500 € bei Bank A, 500 € bei Bank B). Die Gesamtsumme darf 1.000 € nicht überschreiten. Über ELSTER kannst du eine Übersicht aller gestellten Freistellungsaufträge einsehen.
Kapitalertragsteuer berechnen
Berechne, wie viel Abgeltungssteuer auf deine Zinsen, Dividenden und Kursgewinne anfällt – und wie viel der Freistellungsauftrag spart.
Zum Kapitalertragsteuer-Rechner →Abfindung & steuerliche Sonderfälle
Eine Abfindung ist grundsätzlich steuerpflichtig und wird als außerordentliches Einkommen behandelt. Die sogenannte Fünftelregelung kann die Steuerlast deutlich senken: Dabei wird die Abfindung so besteuert, als wärst du nur ein Fünftel davon in einem Jahr erhalten – das nutzt den progressiven Steuertarif zu deinen Gunsten.
Beispiel: Abfindung 50.000 €, Jahresgehalt 40.000 €. Ohne Fünftelregelung würde das Gesamteinkommen von 90.000 € zum Spitzensteuersatz (42 %) versteuert. Mit Fünftelregelung wird nur 1/5 der Abfindung (10.000 €) zum regulären Einkommen addiert – der Rest berechnet sich aus der Differenz, was typischerweise 10.000–15.000 € Steuerersparnis bedeutet.
Weitere Sonderfälle die Arbeitnehmer kennen sollten:
Kurzarbeitergeld
Steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt: erhöht den Steuersatz auf das restliche Einkommen. Kann zu Nachzahlungen führen – Rücklage bilden!
Elterngeld
Steuerfrei, ebenfalls Progressionsvorbehalt. Wer im Bezugsjahr andere Einkünfte hat, zahlt auf diese einen höheren Steuersatz.
Arbeitgeberzuschüsse
Essenszuschüsse (bis 7,23 €/Tag), Jobticket, Fahrradleasing und bestimmte Sachleistungen bis 50 €/Monat sind steuerfrei.
Doppelte Haushaltsführung
Wer aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine zweite Wohnung unterhält, kann bis zu 1.000 €/Monat der Mietkosten absetzen.
Steuererklärung – wann sie sich lohnt
Viele Arbeitnehmer glauben, sie müssen keine Steuererklärung abgeben – und verpassen damit im Schnitt über 1.000 € Erstattung pro Jahr. Eine freiwillige Abgabe lohnt sich fast immer, wenn eine dieser Situationen zutrifft:
Arbeitsweg über 15 km: Pendlerpauschale übersteigt automatisch den 1.230 €-Pauschbetrag
Homeoffice-Tage: 6 €/Tag bis max. 1.260 € jährlich absetzbar
Arbeitsmittel über 110 €: Laptop, Schreibtisch, Headset – alles beruflich Notwendige
Fort- und Weiterbildungen: Kursgebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten
Handwerkerleistungen: 20 % der Lohnkosten bis 1.200 € Steuerersparnis möglich
Spenden: Bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar
Krankenkosten: Zuzahlungen, Zahnersatz, Brille über der Zumutbarkeitsgrenze
Frist für freiwillige Abgabe: Du hast 4 Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2025kannst du also noch bis Ende 2029 eine freiwillige Erklärung abgeben – und dir die Erstattung holen.
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