Riester-Rechner 2026

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Eingaben

€ / Jahr
€ / Jahr

Mindestbeitrag für volle Förderung: 1.425 € / Jahr

%
Ihre jährliche Riester-Förderung
438 €
Grundzulage175 €
Kinderzulagen0 €
Steuerersparnis263 €
Gesamtförderung438 €
Ihr Eigenbeitrag1.460 €
Förderquote26.8 %

🟡 Riester ist okay – ein ETF-Sparplan könnte langfristig besser sein.

Riester vs. ETF-Sparplan (30 Jahre)

Bei gleichem Eigenbeitrag – Riester bei 3 % Rendite nach Kosten, ETF bei 7 % Rendite.

Riester nach 30 Jahren77.786 €
ETF-Sparplan nach 30 Jahren137.913 €
Differenz zugunsten ETF60.127 €

Ohne Berücksichtigung von Kosten, Steuern bei Auszahlung und Inflation. Nur zur Orientierung.

Wie funktioniert die Riester-Förderung?

Die Riester-Rente kombiniert staatliche Zulagen mit einem steuerlichen Sonderausgabenabzug. Wer mindestens 4 % seines Vorjahresbruttos (abzüglich Zulagen) in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält die volle staatliche Förderung. Die Grundzulage beträgt 2026 175 € pro Jahr. Hinzu kommen Kinderzulagen von 300 € je Kind (geboren ab 2008) bzw. 185 € je Kind (geboren vor 2008).

Zusätzlich können bis zu 2.100 € als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden (Anlage AV). Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis die Zulagen übersteigt – ist das der Fall, gibt es eine Steuererstattung obendrauf. Diese Günstigerprüfung erfolgt ohne eigenes Zutun.

Für wen lohnt sich Riester 2026?

Die Antwort hängt stark von der persönlichen Situation ab:

  • Familien mit Kindern: Fast immer sinnvoll. Die Kinderzulagen von 300 € je Kind machen die Förderquote sehr attraktiv. Bei zwei Kindern (ab 2008) summiert sich die jährliche Förderung auf 775 € – das ist ein erheblicher Bonus.
  • Geringverdiener: Die Zulage macht einen großen Teil des Beitrags aus – die Förderquote ist daher überproportional hoch.
  • Gutverdiener ohne Kinder: Eher nicht. Ein kostengünstiger ETF-Sparplan dürfte langfristig mehr Rendite bringen, da Riester-Verträge oft hohe Kosten haben und die Rendite nach Steuern (Nachsteuerbesteuerung) schmälern.

Die Riester-Fallen

Riester hat trotz staatlicher Förderung einige Schwachstellen: Viele Verträge haben hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die die Rendite erheblich mindern. Hinzu kommt die nachgelagerte Besteuerung: Die Auszahlungen im Rentenalter müssen voll versteuert werden. Wer im Rentenalter noch einen hohen Steuersatz hat, kann damit schlechter dastehen als gedacht.

Eine Kündigung ist teuer: Die gesamte erhaltene Förderung muss zurückgezahlt werden. Wer seinen Vertrag nicht mehr bespielen möchte, sollte ihn lieber beitragsfrei stellen – so bleibt das bisher angesparte Kapital erhalten.

Riester kündigen oder beitragsfrei stellen?

Wer Riester kündigt, muss alle erhaltenen Zulagen und Steuererstattungen zurückzahlen. Das Kapital wird ausgezahlt, nach Abzug der Rückforderungen bleibt oft wenig übrig. Die bessere Alternative in den meisten Fällen: beitragsfrei stellen. Das Kapital bleibt investiert und wächst bis zur Rente weiter – ohne weitere Einzahlungen und ohne Förderrückzahlung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für individuelle Steuer- oder Finanzberatung.

Nächster Schritt

Wenn Riester sich für dich lohnt, vergleiche verschiedene Riester-Produkte. Wenn nicht, ist ein ETF-Sparplan oft die bessere Alternative.

Häufige Fragen

175 € pro Jahr für jeden förderberechtigten Riester-Sparer. Die Zulage fließt direkt in den Riester-Vertrag und muss beim Anbieter beantragt werden.
Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind riesterberechtigt – also die meisten Arbeitnehmer. Auch Beamte, Richter und Soldaten sind förderberechtigt. Selbstständige ohne Pflichtversicherung hingegen nicht.
Bei einem dauerhaften Umzug in ein EU-/EWR-Land bleibt die Förderung grundsätzlich erhalten. Bei einem Umzug in ein Drittland (z.B. USA, Schweiz) muss die gesamte erhaltene staatliche Förderung zurückgezahlt werden.
Ja – trage den Riester-Beitrag in die Anlage AV deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über dem Vorteil der Zulagen liegt, und gewährt ggf. eine zusätzliche Steuererstattung.