Kurzarbeitergeld-Rechner 2026

Kostenlos & DSGVO-konform

Eingaben

10 %100 % = Vollständiger Ausfall

Steuerklasse beeinflusst das pauschalierte Nettoentgelt (Vereinfachungsrechnung der BA)

Monate

Ihr monatliches Kurzarbeitergeld

711 €
Kurzarbeitergeld / Monat (60 % KUG-Satz)
Nettolohn (reduziert)1.185 €
Kurzarbeitergeld711 €
Gesamteinkommen1.896 €
Einkommensverlust-474 €
Prozentuale Einbuße20,0 %
KUG gesamt über 3 Monate: 2.133 €

Vereinfachte Berechnung auf Basis des pauschalierten Nettoentgelts. Tatsächliches KUG kann abweichen.

Wichtig

Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt, nicht vom Arbeitnehmer. Spreche mit deinem Arbeitgeber, wenn Kurzarbeit droht. Der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit.

Nächster Schritt

Nutze die Kurzarbeitszeit, um deine Finanzen zu optimieren – ein Haushaltsrechner hilft dir, Ausgaben zu überblicken und Einsparpotenziale zu finden.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit, die Unternehmen ermöglicht, bei vorübergehendem Arbeitsausfall ihre Mitarbeiter zu halten statt entlassen zu müssen. Arbeitnehmer erhalten 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts – mit Kindern im Haushalt 67 %. Das KUG wird vom Arbeitgeber beim Betrieb gestellt und dann an die Beschäftigten weitergeleitet.

Wer hat Anspruch auf KUG?

Für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Mindestens 10 % der Belegschaft sind von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen

Der Arbeitsausfall ist auf wirtschaftliche Gründe oder ein unabwendbares Ereignis zurückzuführen

Es besteht eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Kurzarbeit

Arbeitnehmer müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein

Urlaubs- und Überstundenguthaben müssen soweit möglich zuvor abgebaut werden

Wie lange wird KUG gezahlt?

Regulär beträgt die maximale Bezugsdauer 12 Monate. In Krisenzeiten kann die Bundesregierung per Verordnung die Bezugsdauer verlängern – während der COVID-19-Pandemie wurde sie auf bis zu 24 Monate ausgedehnt. Die Inanspruchnahme wird beim Arbeitgeber ab dem Monat des Antrags gezählt.

KUG und Steuern: Der Progressionsvorbehalt

Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei – aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: KUG wird nicht direkt besteuert, erhöht aber den Steuersatz, der auf das restliche Einkommen angewendet wird. Wer KUG bezogen hat, ist in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und muss oft mit einer Nachzahlung rechnen.

Steuererklärung Pflicht!

Wer in einem Jahr mehr als 410 € KUG erhalten hat, ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Plane ggf. eine Nachzahlung ein – typischerweise 5–15 % des KUG-Betrags.

Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für individuelle Beratung. Stand: 2026.

Häufige Fragen

Ja – unbedingt! KUG selbst ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: KUG erhöht den Steuersatz, der auf dein übriges Einkommen angewendet wird. Wer KUG bezogen hat, ist in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Häufig ergibt sich eine Nachzahlung.
Ja, aber mit Einschränkungen. Einkommen aus einem Nebenjob, der nicht schon vor der Kurzarbeit bestanden hat, wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet und reduziert es. Bereits bestehende Nebenjobs bleiben anrechnungsfrei. Prüfe im Einzelfall mit deinem Arbeitgeber oder der Bundesagentur für Arbeit.
Ja – während der Kurzarbeit zahlt der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge auf Basis von 80 % des ausgefallenen Bruttoentgelts. Die Rentenansprüche werden also nicht vollständig pausiert, aber leicht reduziert gegenüber einem vollen Beschäftigungsverhältnis.
Urlaubsansprüche werden während der Kurzarbeit nicht unterbrochen – du sammelst weiterhin Urlaubstage. Es ist jedoch üblich und oft arbeitsvertraglich vereinbart, dass bestehender Resturlaub vor Beginn der Kurzarbeit eingebracht wird, um die KUG-Zahllast zu reduzieren.