Elterngeld-Rechner 2026
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Wie wird das Elterngeld berechnet?
Das Elterngeld beträgt 65 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt – mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Entscheidend ist das Nettoeinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung.
Elterngeld 2026: Alles Wichtige
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate finanziell absichert. Die Grundregel: 65 % des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat. Für Geringverdiener mit weniger als 1.000 € Nettoeinkommen steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 % – kein Elternteil soll durch die Geburt in finanzielle Not geraten.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
Das klassische Basiselterngeld wird für 12 bis 14 Monate ausgezahlt. Das ElterngeldPlus ist genau halb so hoch, läuft aber doppelt so lang – der Gesamtanspruch bleibt identisch. Der entscheidende Vorteil von ElterngeldPlus: Wer in Teilzeit (15–32 Stunden/Woche) arbeitet, kann dabei trotzdem den vollen ElterngeldPlus-Betrag erhalten, weil das Teilzeiteinkommen nicht angerechnet wird. Für Paare, die beide gleichzeitig in Teilzeit gehen, gibt es zusätzlich den Partnerschaftsbonus: 4 weitere ElterngeldPlus-Monate für jeden Elternteil.
Die 14-Monate-Regel: Partnermonate
Der Anspruch beträgt grundsätzlich 12 Monate. Auf 14 Monate verlängerbar, wenn mindestens 2 Monate vom anderen Elternteil genutzt werden. Die Monate können frei aufgeteilt werden – z. B. 10 Monate Mutter, 4 Monate Vater. Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate, wenn sie das Sorgerecht alleine ausüben. Bei einer Frühgeburt (vor der 37. Schwangerschaftswoche) kann das Elterngeld um zusätzliche Monate verlängert werden.
Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus
Der Geschwisterbonus gilt, wenn zum Zeitpunkt der Geburt ein weiteres Kind unter 3 Jahren (oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren) im Haushalt lebt. Das Elterngeld erhöht sich um 10 %, mindestens um 75 € monatlich. Bei Mehrlingen (Zwillinge, Drillinge) wird für jedes weitere Kind ein Mehrlingsbonus von 300 € pro Monat zusätzlich gewährt – obendrauf auf das normale Elterngeld.
Elterngeld und Einkommensgrenze
Seit 2024 gilt eine verschärfte Einkommensgrenze: Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 200.000 € (bisher 300.000 €) haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 150.000 €. Diese Regelung betrifft das gemeinsame Einkommen beider Elternteile im Bezugszeitraum.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die genaue Berechnung erfolgt durch die zuständige Elterngeldstelle. Kein Ersatz für individuelle Beratung.
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